Leben in der Südpfalz
Ihr Plus an Lebensqualität
Unser Service für Käufer
Davon profitieren Sie:
- Unsere langjährige Erfahrung, seit 1982 auf dem Markt und über 1.000 erfolgreiche Verkäufe sprechen für sich. Wir verstehen und als seriöse Schnittstelle zwischen Käufer und Verkäufer. Daher erstellen wir eine umfassende Immobilienbewertung, die sich an der Bausubstanz, der Ausstattung und den Besonderheiten des regionalen Marktes orientiert.
- Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass die von uns angebotenen Objekte nie überteuert sind.
- Große Auswahl und faire Preise – das heißt optimale Bedingungen Ihre Wunschimmobilie bei uns zu finden.
Hinweis: Es gelten genaue Vorgaben, die Makler in Bezug auf Immobilienanzeigen und Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchte. Nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Immobilienmakler ihre Kunden auch im Fernabsatzgeschäft (also z.B. online) über ihr Widerrufsrecht aufklären – ähnlich wie im Onlinehandel. Das Widerrufsrecht umfasst eine Frist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Makler vor dem Exposé die Widerrufsbelehrung übersendet. Findet die Belehrung zu einem späteren Zeitpunkt statt, beginnt die Widerrufsfrist erst dann.