Nußbaumweg 2a, 76756 Bellheim       07272/91400

Immobilie geerbt?

Wir helfen weiter.

Profitieren Sie von unseren Leistungen

  • Beratung über die Optionen, die Immobilie zu verwerten (Verkauf oder Vermietung).
  • Übernahme der Administration.
  • Hilfe beim Entrümpeln, Renovieren oder Home-Staging.
  • Erstellen eines Wertgutachtens, um die Erbmasse zu verteilen.

Service Hausverwaltung

Die Mietverwaltung ist der einfachste Weg, von Ihrer Immobilie zu profitieren, ohne viel Zeit und Energie aufbringen zu müssen. 

Immobilie verkaufen

Wir sind Experten für alle Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit der Vermarktung ihrer Immobilien stehen.

Über uns

Für uns ist die Vermarktung von Immobilien eine qualitative Dienstleistung, die alle Beteiligten entlastet.

Wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört, stehen Erbe oder Erbengemeinschaft zunächst vor grundlegenden Entscheidungen. Dabei sollen Ihnen die nachfolgenden Fallbeispiele helfen.

Er steht vor der Frage Verkauf oder Vermietung. Der Verkauf bringt ihm sofort Geld, er kann daher leicht die anfallende Erbschaftsteuer zahlen. Aber das Objekt gehört auf Dauer nicht mehr zum Vermögen der Familie. Vielleicht gibt es Kinder, die später das Haus gerne bewohnen würden?
Eine Vermietung bedeutet laufende Einnahmen und die Immobilie kann später selbst oder von einem Kind bewohnt werden. Sie kann beispielsweise ein idealer Alterssitz sein, wenn keine beruflichen Verpflichtungen mehr an einen weit entfernten Wohnort binden. Hier schreckt aber oft, der mit der Vermietung verbundene Aufwand.
Wir als erfahrene Makler und Hausverwalter sind für beide Konstellationen der beste Ansprechpartner. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir klären in einem ausführlichen Beratungsgespräch, ob wir die Immobilie für Sie verkaufen oder ob wir einen Mieter suchen und die Verwaltung übernehmen sollen.

Die Situation ist vergleichbar der des Einzelerben. Wir bieten an, die Immobilie zu bewerten und auf dem Markt zum Kauf anzubieten beziehungsweise einen Mieter zu suchen und die Hausverwaltung zu übernehmen. Auf Wunsch teilen wir die Einnahmen entsprechend dem Erbteil auf die Erben auf. Besonders bei größeren Erbengemeinschaften gibt es im Vorfeld Probleme, denn niemand möchte beispielsweise das Haus entrümpeln oder die Wände streichen, damit sich das Objekt besser verkaufen lässt. Nutzen Sie unser Angebot, das Haus für den Verkauf herzurichten.

Da kein Verkauf stattfindet, ist Streit über den Wert der Immobilie vorprogrammiert. Wir erstellen auf Wunsch ein professionelles Wertgutachten. So lässt sich leicht ermitteln, welchen Wert der Erbe übernimmt und welche Beträge an die Miterben auszuzahlen sind.

Fall 1:
Es gibt einen Erben,
der die Immobilie
nicht selbst
bewohnen will.

Er stellt sich die Frage Verkauf oder Vermietung. Der Verkauf bringt sofort Geld, die anfallende Erbschaftsteuer kann leicht bezahlt werden. Aber das Objekt gehört auf Dauer nicht mehr zum Vermögen der Familie. Vielleicht gibt es Kinder, die später das Haus gerne bewohnen würden?
Eine Vermietung bedeutet laufende Einnahmen und die Immobilie kann später von einem Kind bewohnt werden. Z.B. als Alterssitz, wenn keine beruflichen Verpflichtungen mehr an einen weit entfernten Wohnort binden. Hier schreckt aber oft der mit der Vermietung verbundene Aufwand. Wir als erfahrene Makler und Hausverwalter sind für beide Konstellationen der beste Ansprechpartner. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir klären in einem Beratungsgespräch, ob wir die Immobilie für Sie verkaufen oder ob wir einen Mieter suchen und die Verwaltung übernehmen sollen.

Fall 2:
Die Erbengemeinschaft
möchte die Immobilie
gemeinsam verkaufen
oder vermieten.

Die Situation ist vergleichbar der des Einzelerben. Wir bieten an, die Immobilie zu bewerten und auf dem Markt zum Kauf anzubieten beziehungsweise einen Mieter zu suchen und die Hausverwaltung zu übernehmen. Auf Wunsch teilen wir die Einnahmen entsprechend dem Erbteil auf die Erben auf. Besonders bei größeren Erbengemeinschaften gibt es im Vorfeld Probleme, denn niemand möchte beispielsweise das Haus entrümpeln oder die Wände streichen, damit sich das Objekt besser verkaufen lässt. Nutzen Sie unser Angebot, das Haus für den Verkauf herzurichten.

Fall 3:
Einer der Erben
möchte das Haus
übernehmen und
die Miterben
auszahlen

Da kein Verkauf stattfindet, ist Streit über den Wert der Immobilie vorprogrammiert. Wir erstellen auf Wunsch ein professionelles Wertgutachten. So lässt sich leicht ermitteln, welchen Wert der Erbe übernimmt und welche Beträge an die Miterben auszuzahlen sind.

Immobilie geerbt – und nun? Wir helfen Ihnen, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen!

    Ihre Ansprechpartner bei Tanisimmobilien